Liebe Patientin, lieber Patient,
mit Ihrer Anmeldung zur Therapie in unserer Praxis wollen wir mit Ihnen zusammen versuchen, Ihre Beschwerden so gut wie möglich zu behandeln, um damit einen Beitrag zu Ihrer Gesundheit zu leisten.
Um dies so optimal wie möglich zu gestalten, machen wir Sie auf folgendes aufmerksam:
- Laut Kassenweisung muss die Behandlung innerhalb von 28 Tagen nach Rezeptausstellungsdatum begonnen werden.
- Laut Kassenweisung darf die Behandlungsserie nicht länger unterbrochen werden als:
- 6er Verordnung–> Rezeptgültigkeit 3 Monate
- 12er Verordnung –> Rezeptgültigkeit 6 Monate
- Für jedes ausgestellte Rezept ist eine Rezeptgebühr von 10 EUR zu entrichten.
- Weiterhin sind Sie verpflichtet, sich mit einem Selbstkostenanteil von 10 % an den Behandlungskosten zu beteiligen.
Wir bitten Sie freundlichst, Ihre Termine einzuhalten.
Nicht rechtzeitig vorher (24 Std.) abgesagte Termine gehen nicht zu Lasten der Krankenkassen, sondern sind als verloren gegangene Arbeitszeit anzusehen. Sie werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Für Fragen organisatorischer sowie therapeutischer Art stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung. Praxistelefon 0 54 91 / 955 400