Funktionstraining soll dazu beitragen, das Ziel der Rehabilitation zu erreichen oder zu sichern.
Die bewegungstherapeutischen Übungen werden als Gruppenbehandlung unter fachkundiger Anleitung und Überwachung von allem durch Physiotherapeuten im Rahmen regelmäßiger Übungsveranstaltungen durchgeführt.
Zum Funktionstraining zählen allerdings keine Übungen, die ausschließlich dazu dienen, das allgemeine Wohlbefinden des von der Behinderung Betroffenen zu verbessern. Funktionstraining soll ebenso die Selbsthilfe und Eigenverantwortung der Betroffenen für ihre Gesundheit und die Motivation zum angemessenen Bewegungstraining stärken.
Zu den Funktionstrainingsarten zählen insbesondere Trockengymnastik und Wassergymnastik.